GB.341/LILS/2 (Rev.1)

Vorgeschlagenes Formular für die im Jahr 2022 nach Artikel 19(5) e) und 19(6) d) der Verfassung der IAO anzufordernden Berichte zu den Instrumenten über Chancengleichheit und Gleichbehandlung

Mit diesem Dokument wird der Verwaltungsrat ersucht, die Regierungen zu bitten, 2022 nach Artikel 19 der IAO-Verfassung Berichte über bestimmte Instrumente vorzulegen, die für das strategische Ziel der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit relevant sind, nämlich das Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958, und die dazugehörige Empfehlung (Nr. 111), 1958, das Übereinkommen (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, und die dazugehörige Empfehlung (Nr. 165), 1981, sowie das Übereinkommen (Nr. 183) über den Mutterschutz, 2000, und die dazugehörige Empfehlung (Nr. 191), 2000, damit der Sachverständigenausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen 2022 die jährliche Allgemeine Erhebung ausarbeiten kann, die sodann 2023 vom Konferenzausschuss für die Durchführung der Normen erörtert wird. Ferner wird der Verwaltungsrat ersucht, das entsprechende Berichtsformular zu billigen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 4). Anmerkung: Die Behandlung dieses Punktes war von der 338. Tagung (März 2020) des Verwaltungsrats zurückgestellt worden. Bevor dieses Dokument auf dem Korrespondenzweg zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, hatten die Mitglieder des Verwaltungsrats die Möglichkeit, über eine spezielle Plattform Kommentare zum vorgeschlagenen Berichtsformular zu senden. Alle eingegangenen Kommentare wurden in der Version "Rev.1" berücksichtigt.