334. Tagung des Verwaltungsrats

Weiterverfolgung der Diskussion über den Schutz von Delegierten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf der Internationalen Arbeitskonferenz und auf Regionaltagungen sowie der Mitglieder des Verwaltungsrats gegenüber den Behörden eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder den sie vertreten

In dieser Vorlage wird auf der Grundlage früherer Beratungen auf der 325. (Oktober–November 2015), 326. (März 2016), 328. (Oktober–November 2016) und 332. (März 2018) Tagung des Verwaltungsrats und eines vom Verwaltungsrat gewünschten Konsultationsprozesses ein überarbeiteter Entwurf der Konferenzentschließung zur Änderung des Anhangs I zu dem Abkommen von 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen vorgeschlagen. Zweck der Änderung des Anhangs I ist es, den Delegierten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Internationalen Arbeitskonferenz und auf Regionaltagungen sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmermitgliedern des Verwaltungsrats begrenzte Immunitäten gegenüber den Behörden eines Staates zu gewähren, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder den sie vertreten oder vertreten haben, um ihre Unabhängigkeit zu wahren und sie bei der ungehinderten Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben in der IAO zu schützen. Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Entschließungsentwurf in Anhang I zur Vorlage auf der nächsten Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz zu billigen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 9).